AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorwort / Einleitung IX. Widerrufsrecht
I. Allgemeines / Definitionen X. Lieferung / Abholung
II. Beratungsgespräch XI. Abholung / Lagerung / Entsorgung
III. Auftragserteilung und Ausführung XII. Datenschutz
IV. Zahlung XIII. Gerichtsstand
V. Angebote / Preise XIV. Salvatorische Klausel
VI. Gewährleistung / Haftung XV. sonstiges
VII. Haftungsausschluss
VIII. Homepage
Vorwort / Einleitung
Es ist zu bedenken, dass es sich bei allen Tätigkeiten um Handarbeit handelt und das die zu bearbeitenden Materialien (in der Regel Glas, „Kristall“, Porzellan, und anders) sehr empfindlich und spröde sind.
Dies gilt auch für Messer und Scheren, bzw. die verschiedenen Klingen/Schneidwerkzeuge, die auf Grund ihres Materials, Alters, Beanspruchung oder anderer Nutzungen/Schäden entsprechend empfindlich (geworden) sind.
Bei jeder Bearbeitung / Reparatur von Objekten (insbesondere bei alten) muss immer auch mit einer zusätzlichen Schwächung des Materials durch Alterung und Benutzung (auch wenn es nur „gelagert“ wurde), bzw. der auszuführenden Arbeiten, gerechnet werden.
Dadurch kann es während der Bearbeitung zu Problemen kommen, die vorher nicht erkennbar sind.
So muss man mit Einschränkungen der Restaurierungs-, Wiederherstellungs- und Schleifmöglichkeiten rechnen, die teilweise erst während der Auftragsausführung erkennbar werden.
Jedes Objekt ist eine Einzelanfertigung / Einzelbearbeitung (Unikat), selbst wenn es in größeren Stückzahlen angefertigt / bearbeitet werden sollte.
Trotz aller Bemühungen immer ein gleichbleibendes und reproduzierbares Ergebnis zu erhalten, sind kleinere Abweichungen nicht vermeidbar.
Unterschiede im Ergebnis einzelner Objekte sind somit kein „Mangel“, sondern ein Indiz für echte Handarbeit.
Auf Grund dessen das es sich hier um Handarbeit handelt, können wir nur dringend empfehlen,wie auch nachfolgend unter Punkt II beschrieben, vorab ein Informationsgespräch zu führen !
Eventuell können wir Ihnen auch Vorschläge unterbreiten an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben.
I. Allgemeines / Definitionen
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferung und Leistungen des Auftragempfängers.
Im nachfolgenden Text werden folgende Namenkonventionen angewendet:
Auftraggeber:
Als Auftraggeber wird die Person bezeichnet, die den Auftrag erteilt, den Vertrag unterschreibt und somit zahlungspflichtig ist.
Auftraggeber kann auch eine Person sein, die im Auftrag eines Dritten den Auftrag erteilt, den Vertrag unterschreibt und somit selbst zahlungspflichtig wird.
Auftragsempfänger:
Als Auftragsempfänger wir die Person bezeichnet, die den Auftrag entgegen nimmt und den Vertrag unter zeichnet.
Dies kann auch ein beauftragter Handwerker oder mit der Ausführung beauftragte Person sein.
Überlassene Objekte:
Unter überlassene Objekte sind alle Gegenstände, Teile und Unterlagen zu verstehen, die für eine Bearbeitung /
Reparatur / Bearbeitung überlassen wurden.
– Darunter sind auch Objekte zu verstehen, die der Auftraggeber beim Auftragsempfänger erwirbt, um sie anschliessend durch den Auftragsempfänger bearbeiten zu lassen.
- Es wird davon ausgegangen, dass die Objekte auch tatsächlich Eigentum des Auftraggebers sind.
- Eine Prüfung der Rechtmässigkeit durch den Auftragsempfänger ist nicht möglich !
II. Beratungsgespräch
Unabhängig von der Art des Auftrages (z.B. „Reparatur“, „Design-Arbeiten“, „Reproduktionen“, “Schärfen“, „Wiederherstellung“, u.A.) ist vor jeder Beauftragung ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Nur so ist weitestgehend gewährleistet, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragsempfänger über die Möglichkeiten, Optionen und Risiken informiert sind.
Zu diesem Gespräch sollte das zu bearbeitende Objekt vorliegen. Zumindest sollten ausreichend verwertbare Informationen (vorzugsweise mit Bildern) vorliegen. Letztere Option stellt aber immer noch eine eingeschränkte Beurteilung dar.
Ein vorläufiger Kostenvoranschlag ist nur nach einem solchen Gespräch möglich und unter dem Vorbehalt, das sich
während der Bearbeitung keine unvorhersehbaren Komplikationen ergeben (wie unter Einleitung/Vorwort, VI. Gewährleistung / Haftung und VII. Haftungsausschluss bereits beschrieben).
III. Auftragserteilung und Ausführung
Aufträge und Bestellungen können vorab schriftlich nach Rücksprache avisiert werden.
Zum wirksamen Vertragsabschluß und Ausführung eines Auftrages / Bestellung ist in jedem Fall ein unterzeichneter Vertrag, ggf. eine Anzahlung, unbedingt erforderlich!
Die Ausführung des Auftrages wird in der Regel durch einen damit beauftragten Handwerker oder mit der Ausführung beauftragten Person durchgeführt!
Der Auftragsempfänger, bzw. mit der Ausführung beauftragte Handwerker / beauftrage Person, führt den Auftrag in seinen eigenen Räumen, unter Berücksichtigung aller notwendigen Sorgfalt aus.
Der Auftragsempfänger ist berechtigt, im Rahmen des Auftrages die überlassenen Objekte auch an Dritte zur (Weiter-)Bearbeitung zu geben. Insbesondere dann, wenn der Auftrag Tätigkeiten beinhaltet, die der Auftragsempfänger
- nicht selbst ausführen kann
- durch einen Dritten besser ausgeführt werden kann
- im Krankheitsfall
- und / oder durch den Auftraggeber vorgegeben wurde.
Nach Auftragsausführung erhält der Auftraggeber alle überlassenen Objekte, Teile und Unterlagen zurück, die für die Auftragsausführung erforderlich waren (sofern der Auftraggeber dies wünscht).
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Kopie der eventuell für die Auftragsausführung erstellten Muster, Vorlagen und Schablonen.
Der Auftragsempfänger behält sich vor, selbst erstelle Unterlagen die für die Ausführung des Auftrages benötigt wurden, als Muster und Vorlage für spätere Aufträge zu archivieren und gegebenenfalls weiter zu verwenden.
IV. Zahlung
Der Auftraggeber (siehe I.) ist verpflichtet den Rechnungsbetrag gemäß der ausgestellten Rechnung, bzw. Preisliste, in voller Höhe sofort bar bei Lieferung / Abholung / Übergabe zu begleichen.
In den Fällen in denen eine Zahlung zu einem späteren Termin laut Rechnung gewährt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet den Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung genannten Datum pünktlich zu begleichen!
Nachlässe, Rabatte und andere Ermäßigungen müssen in jedem Fall schriftlich, entweder im Vertrag oder in der Rechnung, gewährt werden.
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Bei verspäteter Zahlung ist der Auftragsempfänger zur Berechnung von Verzugszinsen und anfallender Bearbeitungsgebühren berechtigt.
Kosten und Gebühren Dritter, die im Rahmen der Auftragsausführung beauftragt wurden, werden ebenfalls bei Zahlungsverzug an den Auftraggeber weitergeleitet, bzw. berechnet.
Es ist dem Auftragsempfänger bei Auftragsübernahme freigestellt eine Vorrauszahlung, Teil- bzw. /Abschlagzahlung, insbesondere bei umfangreichen oder kostspieligen Aufträgen, zu verlangen.
V. Angebote / Preise
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Alle Preise sind Barzahlungspreise und enthalten keine abzugsfähige Vorsteuer nach § 19 UstG.
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste.
VI. Gewährleistung / Haftung
Die bearbeiteten Objekte sind sofort bei Übergabe zu prüfen. Mängel an der Auftragsausführung / an den Objekten sind sofort bei Übergabe mitzuteilen!
Eine spätere Reklamation ist nicht möglich, da später nicht einwandfrei nachvollziehbar ist, ob der Mangel bei der Auftragsausführung, oder nach Übergabe entstand!
Es haftet der mit der Auftragsausführung beauftragte Handwerker, bzw. mit der Ausführung beauftragte Person.
Der Auftragsempfänger, bzw. beauftragter Handwerker oder mit der Ausführung beauftragte Person, haftet nur für Schäden, die er oder einer seine Mitarbeiter grob fahrlässig verursacht hat.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Folgekosten die durch verschweigen von Informationen oder (Vor-)Schäden, dem Auftragsempfänger entstehen.
In diesem Fall ist der Auftragsempfänger nicht haftbar zu machen.
Die Gewährleistung ist auf Reparatur, Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt, soweit dies möglich ist und auf einen eindeutig vom Auftragsempfänger, bzw. beauftragter Handwerker oder mit der Ausführung beauftragte Person, verursachten Mangel beruht.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen, bzw. Nichteinhaltung von Fertigstellungsterminen auf Grund von höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Zulieferproblemen und anderen nicht durch den Auftragsempfänger zu beeinflussenden Hindernissen, ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
VII. Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger Prüfung der Angaben auf den Aushängen, Preislisten, Homepage und anderer Unterlagen, kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden.
Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch
die Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches Verschulden vorliegt.
Der Auftragsempfänger, mit der Auftragsausführung beauftragte Handwerker, bzw. mit der Ausführung beauftragte Person, haftet nicht für eventuelle Schäden oder Zerstörung des / der überlassenen Objekte, wenn folgende Gründe / Ursachen vorliegen:
- Es hat vor Auftragsausführung auf Wunsch des Auftraggebers kein vorbereitendes Beratungsgespräch gegeben
- Es sind dem Auftragsausführenden nicht alle Informationen zum Zustand des / der Objekt/e genannt worden
- Das / die zu bearbeitende Objekt/e ist / sind in einem schlechteren Zustand, als bei der Beratung erkennbar war, bzw. es zeigen sich (Vor-)Schäden, die beim Beratungsgespräch nicht erkennbar waren
VIII. Homepage
Der Herausgeber der Homepage behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder des gesamten Angebotes ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder zeitweise oder endgültig einzustellen.
Alle Inhalte der Homepage, insbesondere die Bilder, sind Eigentum des Herausgebers und dürfen ohne deren schriftlicher Zustimmung weder dupliziert noch anderweitig zur Verfügung gestellt werden (auch nicht auszugsweise).
IX. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich oder persönlich widerrufen, so lange die im Auftrag genannten Arbeiten noch nicht begonnen haben.
Geleistet Abschlagzahlungen / Vorrauszahlungen für den Auftrag werden als Aufwandentschädigung einbehalten.
Gegebenenfalls sind diese Zahlungen mit einem Folge-/ Ersatzauftrag verrechenbar, wenn dieser mit dem Widerruf zusammen erteilt wird.
Bei einem Widerruf nach Beginn der Arbeiten, fallen neben den vorgenanten Abschlagzahlungen / Vorauszahlungen die bis zum Widerruf entstandenen Aufwendungen an (insbesondere sind hier die Kosten für gegebenenfalls im Rahmen der Auftragsausführung beauftragten Dritten zu nennen).
X. Lieferung / Abholung
Die Objekte werden üblicherweise nur an den Auftraggeber ausgehändigt. Bei Abholung durch Dritte müssen diese entweder den Auftragsschein vorlegen oder eine entsprechende Vollmacht des Auftraggebers. Die Bezahlung / Restzahlung hat sofort zu erfolgen (wie unter „ IV. Zahlung).
Zu bearbeitenden Objekte werden nicht durch den Auftragsempfänger abgeholt oder geliefert.
Nach Rücksprache können die zu bearbeitenden Objekte abgeholt, und / oder geliefert werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet für eine sichere Verpackung des / der Objekt/e mit geeignetem Verpackungsmaterial zu sorgen.
In diesen Fällen kann der Auftragsempfänger eine Transportpauschale vereinbaren und gegebenenfalls einen Dritten mit dem Transport beauftragen.
Eine Haftung für eventuelle Transportschäden wird ausgeschlossen, ausgenommen es liegt grobe Fahrlässigkeit vor (siehe Punkt VI.).
Für den Transport von wertvollen und/oder empfindlichen Objekten empfehlen wir den Abschluss einer Transportversicherung. Diese muss der Auftraggeber jedoch in eigener Verantwortung abschliessen und bezahlen.
XI. Abholung / Lagerung / Entsorgung
Der Auftraggeber wird über die Fertigstellung des/der Objekt/e informiert (telefonisch, schriftlich oder per Mail), bzw. bei Auftragerteilung wird ein Termin vereinbart.
Die Objekte müssen umgehend, in Abstimmung mit dem Auftragsempfänger maximal jedoch nach 10 Werktagen ab Fertigstellungsmitteilung, abgeholt werden.
Objekte die in dieser Zeit nicht abgeholt wurden, werden gegen Berechnung einer Lagergebühr eingelagert.
Eine Garantie für in dieser Zeit möglicherweise entstehenden Schäden oder Mängel wird nicht übernommen.
Hier ist der Auftraggeber gefordert!
Je nach Größe, Gewicht und/oder Besonderheiten des/der Objekt/e fallen dafür zwischen € 0,50 und € 5,- pro Tag an.
Der Auftragsempfänger wird nach der ersten Fertigstellungsmitteilung, bzw. vorher vereinbarten Abholtermin, noch 2x schriftlich, telefonisch und/oder per Mail über die Fertigstellung informiert und zur Abholung aufgefordert.
Wurden eingelagerte Objekte nicht innerhalb eines Jahres (360 Tage ab erster Fertigstellungsmitteilung, vereinbarten Abholtermin) abgeholt, wird das Objekt zur Deckung der angefallenen Kosten verwertet.
Im Falle einer Verwertung (eventuell mit (Teill)Entsorgung) bleibt eine eventuell für den Auftrag noch offene Rechnung, unter Berücksichtigung der Verwertungseinnahmen und nach Abzug der Verwertungskosten (zuzüglich eventuell entstandener Entsorgungskosten), zur Begleichung bestehen.
Bei einer Entsorgung werden dem Auftraggeber, zusätzlich zu einer eventuell für den Auftrag noch offenen Rechnung, die Entsorgungskosten berechnet.
Falls Sie zur Zeit nicht in der Lage sind das / die Objekt/e abzuholen möchten wir Sie an
dieser Stelle dringendst bitten, sich trotzdem rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen!
Wir werden mit Sicherheit eine für alle Seiten vertretbare Lösung finden!
XII. Datenschutz
Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Soweit es keine anders lautende Weisung des Auftraggebers gibt, gilt diese Vertraulichkeit auch gegenüber Dritten, die im Rahmen der Auftragsabwicklung beauftragt werden.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
Gleiches gilt für Vertragslücken.
XV. sonstiges
Für Verlinkungen auf externe Seiten und deren Inhalt auf der Homepage wird keine Haftung übernommen.Für den Inhalt der verlinkten Zielseiten sind ausschliesslich die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Alle Warenzeichen, Firmen-/Produktnamen und Internetadressen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
Stand: Juli 2013